Das Tagesgeldkonto als Sparplan für die Enkel
veröffentlicht: 16.12.2008
Bislang haben nur wenige Banken ihre Konditionen für Tagesgeld dem niedrigeren » Leitzins angepasst. Für Sparer heißt das: Ein Tagesgeldkonto ist nach wie vor attraktiv. Einerseits, weil es eine sichere Anlage ist. Andererseits, weil die Rendite sich auch dann noch sehen lassen kann, wenn der Zinssatz sinkt. Ein dritter Punkt, der für Tagesgeld spricht, sind die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten. Als Parkplatz für Kapital, über das man jederzeit verfügen kann, oder – wie Peter Lischke, Experte von der Verbraucherzentrale Berlin, im Tagesspiegel erklärt – für langfristiges Sparen, beispielsweise zugunsten der Enkel.
Der Vorteil eines Tagesgeldkontos gegenüber einem herkömmlichen Banksparplan ist die größere Flexibilität. Die Sparraten können von Oma und Opa problemlos angepasst werden. Zudem richtet sich der Zinssatz beim Tagesgeld nicht nach der vereinbarten Laufzeit oder der Höhe des Sparplans, sondern gilt bei den meisten Banken bereits ab einem Euro. Zu beachten sind dann lediglich die Höchstgrenzen, bis zu denen der reguläre Tagesgeldzins gewährt wird.
Weitere Aspekte, die bei der Geldanlage und insbesondere langfristig ausgelegten Vorhaben berücksichtigt werden müssen, sind die Abgeltungssteuer und damit der Sparerpauschbetrag sowie möglicherweise der Vermögensfreibetrag von 4.100 Euro, sollten die Eltern Leistungen nach Hartz IV beziehen. Hierbei kommt es darauf an, auf wessen Namen das Tagesgeldkonto läuft. Haben die Großeltern in den Verträgen die Namen der Enkel angegeben, könnte es oberhalb der Freigrenze zu Problemen kommen, weil in einem solchen Fall die Leistungen für das Kind gestrichen werden. Spart die Großmutter auf ihren Namen und verschenkt das Geld später, sollte man sich rechtzeitig mit den Themen Schenkungs- und Zinsabschlagssteuer befassen.
A. Maßmann
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