Tauziehen um Reform der Einlagensicherung
veröffentlicht: 27.04.2009
Die gesetzliche » Einlagensicherung deckt in der Bundesrepublik derzeit 20.000 Euro ab. Das ist sicherlich nicht wenig, reicht aber bei weitem nicht aus, wenn die gesamten Ersparnisse bei der Pleite einer Bank auf dem Spiel stehen. Aus gutem Grund hat die Bundesregierung angesichts der Finanzkrise weitreichende Garantien für die Sicherheit der Einlagen ausgesprochen. Zudem gibt es noch die Sicherungssysteme der Banken, die je Kunde teils mehrere Millionen Euro umfassen. Der Europäischen Union reicht das Engagement des Staates in diesem Punkt nicht aus. Sie verlangt Nachbesserung. Um die entsprechende EU-Richtlinie zum Anlegerschutz umzusetzen, müsste das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) reformiert werden. Ein zweischneidiges Schwert, zugunsten der Kunden, zu Lasten der Banken.
Wie schnell die Sicherungssysteme an ihre Grenzen stoßen, beweist der Fall Phoenix Kapitaldienst. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) muss den Anlegern 200 Millionen Euro zahlen und kommt dadurch auf eine jährliche Belastung von rund 27 Millionen Euro. Das Beitragsaufkommen liegt aber bei lediglich dreieinhalb Millionen Euro pro Jahr. Für die rund 790 Mitgliedsunternehmen eine enorme Hürde. Zehn Institute haben der EdW bereits den Rücken gekehrt und sich anderen Sicherungssystemen angeschlossen. Um ein weiteres Ausdünnen zu vermeiden, sollen durch den Gesetzentwurf weit mehr Firmen, die im Wertpapierhandel tätig sind, dem EdW zugeordnet werden. Geplant ist zudem, die Höhe der Beiträge zukünftig am Risiko jedes einzelnen Unternehmens zu orientieren. Das soll die Beitragseinnahmen stabil halten, ohne die Mitglieder zu sehr zu belasten.
Für Kunden, die ihr Geld beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto angelegt oder als » Festgeld investiert haben, ist die Anhebung der gesetzlichen Einlagensicherung von weitaus höherem Interesse. Zum 30. Juni soll die Mindestdeckung von 20.000 auf 50.000 Euro aufgestockt werden. Ab dem 31. Dezember 2010 ist ein weiterer Schritt auf 100.000 Euro geplant. Unproblematisch ist die Umsetzung der EU-Richtlinie nicht. Die Tragfähigkeit der Systeme und die Aufwendungen der Banken müssen sich die Waage halten. Aus Sicht einiger Experten werde sich dieses Unterfangen nicht realisieren lassen und führe zwangsläufig zu Klagen.
A. Maßmann
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