Ab Juli: 50.000 Euro gesetzliche Einlagensicherung
veröffentlicht: 18.05.2009
Die gesetzliche » Einlagensicherung in der Bundesrepublik Deutschland wird ab dem 1. Juli von derzeit 20.000 auf 50.000 Euro angehoben. Darauf hat sich vorige Woche der Bundestag geeinigt. Er folgt damit einer EU-Richtlinie, die eine Vereinheitlichung der Sicherheit von Geldanlagen in den Mitgliedsstaaten vorsieht. Italien und die Niederlande hatten schon vorher reagiert und die Garantiesumme neu festgelegt. In einem zweiten Schritt gilt ab 2011 ein doppelt so hoher Wert. Dann sind die Einlagen von Sparern in Deutschland per Gesetz bis 100.000 Euro zu 100 Prozent gesichert. Zudem wird die Rückzahlungsfrist erheblich verkürzt. Mussten Kunden bei einer Bankpleite bislang bis zu drei Monate warten, sind es jetzt maximal 30 Tage.
Unumstritten ist das System der gesetzlichen Einlagensicherung in der aktuellen Fassung nicht. Dabei geht es vor allem um Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Kritiker, unter anderem aus den Reihen der FDP, sehen die größten Probleme in den sinkenden Beitragseinnahmen. Bei einer Pleite – wie zuletzt im Fall Phoenix – würde die EdW sehr schnell an ihre Grenzen stoßen. Kunden, die ihr Kapital als Tagesgeld anlegen, müssen sich keine Gedanken machen – wenn sie einer Bank vertrauen, die der deutschen Einlagensicherung unterliegt. Denn zusätzlich zum gesetzlichen Schutz greifen auch die privaten Einlagensicherungsfonds der Bankenverbände. Sie decken je Kunde Beträge in Millionenhöhe ab. Also weit jenseits dessen, was der Durchschnittssparer auf dem Tagesgeldkonto hat.
A. Maßmann
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