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Leiht man sich von
jemand anderem Geld oder einen Gegenstand, zahlt man dafür Zinsen. Das
heißt, dafür, dass ein Gläubiger einem Schuldner etwas für einen
vereinbarten Zeitraum überlässt, fallen Gebühren an. Dieses Entgelt wird
Zins genannt. Der Ursprung des Begriffes Zinsen ist wie bei vielen
Fachausdrücken aus dem Finanzbereich ein Wort aus dem Lateinischen, in
diesem Fall „census“ für Abgabe. Die Höhe der Zinsen, die sich nach dem
marktwirtschaftlichen Prinzip von Angebot und Nachfrage richten, wird in
einem Vertrag wie einem Miet- oder Darlehensvertrag festgelegt, der die
rechtliche Grundlage für diese Art von Geschäften bildet.
Begriffe, die in diesem
Zusammenhang fallen, sind Zinssatz und Zinsbetrag. Während der Zinssatz
grundsätzlich mit einem Prozentwert für ein bestimmtes Intervall,
normalerweise pro Jahr – häufig lateinisch als per annum oder nur kurz
p.a. bezeichnet – angegeben wird, handelt es sich beim Zinsbetrag um
einen Geldbetrag, der sich aus dem Zinssatz und der Höhe des geliehenen
Kapitals ergibt. Da Kredite häufig über einen längeren Zeitraum als ein
Jahr laufen, spielt auch der Zinseszins eine große Rolle in der
Berechnung. Der im ersten Jahr für die Schuld fälligen
Zinsen wird im
zweiten Jahr mitverzinst. Es fallen also Zinsenszinsen an. Je nachdem,
wie lange ein Kredit läuft, ändert sich auch Zinsstruktur. Sie zeigt
auf, wie sich Zinssatz in Abhängigkeit von der Laufzeit des Darlehens
entwickelt.
Dabei ist der
Nominalzins der Zinssatz, der für den Kredit vereinbart wurde und vom
Schuldner bezahlt wird. Im Gegensatz dazu wird beim Realzins die
Inflationsrate vom Zinssatz abgezogen. Für den Fall, dass die
Inflationsrate höher ist als der Nominalzins, kann durchaus auch ein
negativer Realzins unter dem Strich stehen.
Zinsbegriffe im
Zusammenhang mit Geldkapital
Kurzfristige
Kreditgeschäfte, die zwischen Kreditinstituten und der Zentralbank auf
dem Geldmarkt abgewickelt werden, basieren auf dem so genannten
Leitzins. Die gleichen Kreditgeschäfte, allerdings zwischen einzelnen
Kreditinstituten, haben als Zinsgrundlage den Geldmarktzins. Von
Kapitalmarktzinsen sprechen Banker, wenn Kredite auf dem Kapitalmarkt
auf längere Frist vergeben werden.
Dem im Bankgeschäft
üblichen Zinsbegriff sehr ähnlich und im allgemeinen Sprachgebrauch als
zinsähnlich adaptiert sind Renditen, Renten, Erfolgsprovisionen bei
Investitionen, Einkommen aus Kapital und Wertsteigerungen bei Aktien.
Zinsbegriffe im
Zusammenhang mit Sachkapital
Inhaber von Wohnungen,
Geschäftsräumen, Ferienhäusern- und Wohnungen, Häusern, Garagen und
Büroräumen, die ihren Besitz vermieten, erhalten vom Nutzer dafür eine
Miete, die auch als Mietzins bezeichnet wird. Eine Miete wird auch
fällig, wenn es sich nicht um Immobilien, sondern Sachgegenstände, vom
Auto über Werkzeuge bis zu Maschinen, handelt, die für eine bestimmte
Zeit zur Nutzung überlassen werden.
Wird ein Grundstück oder
eine Immobilie nicht einfach nur genutzt, sondern auch bewirtschaftet –
etwa im landwirtschaftlichen Bereich – spricht man von der Pacht oder
dem Pachtzins, der für die Überlassung verlangt wird. Unterliegt das
Grundstück dem Erbaurecht, muss der Nutzer dem Inhaber den
Erbaurechtzins – in der Schweiz den Baurechtzins – zahlen.
Tagesgeld Zins
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